Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Überblick über die Datenschutz-Grundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der am 25. Mai 2018 in Kraft trat. Sie zielt darauf ab, den Datenschutz für alle Personen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zu stärken und zu vereinheitlichen.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen sowie öffentliche Stellen und hat das Ziel, die Rechte der Betroffenen zu schützen und einen einheitlichen Datenschutz innerhalb der EU zu gewährleisten.

Ziele der DSGVO

  • Stärkung der Rechte der betroffenen Personen.
  • Einheitliche Regelungen für den Datenschutz in der gesamten EU.
  • Erhöhung der Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Förderung einer verantwortungsvollen Datenverarbeitung durch Unternehmen.

Rechte der Betroffenen

Die DSGVO gewährt betroffenen Personen eine Reihe von Rechten, darunter:

  • Recht auf Auskunft: Betroffene können Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten über sie gespeichert sind.
  • Recht auf Berichtigung: Betroffene haben das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
  • Recht auf Löschung: Auch als "Recht auf Vergessenwerden" bekannt, ermöglicht es Betroffenen, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Betroffene können die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene können ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten und an einen anderen Verantwortlichen übertragen.
  • Recht auf Widerspruch: Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten aus bestimmten Gründen widersprechen.

Pflichten für Unternehmen

Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen eine Reihe von Verpflichtungen einhalten, darunter:

  • Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) in bestimmten Fällen.
  • Die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), wenn ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen besteht.
  • Die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten.
  • Die Verpflichtung zur Meldung von Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden.

Sanktionen bei Verstößen gegen die DSGVO

Bei Nichtbeachtung der DSGVO können erhebliche Geldbußen verhängt werden. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes des Unternehmens betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die genauen Sanktionen können je nach Art und Schwere des Verstoßes variieren.

Häufige Fragen zur DSGVO

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse und IP-Adresse.

Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO?

Verantwortlich ist in der Regel die Organisation, die personenbezogene Daten verarbeitet. Dies kann sowohl ein Unternehmen als auch eine öffentliche Stelle sein.

Wie kann ich meine Datenschutzrechte durchsetzen?

Sie können Ihren Antrag auf Auskunft, Löschung oder Berichtigung direkt an die verantwortliche Stelle richten. Wenn Ihre Rechte nicht gewährt werden, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

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